Netzanschluss
Netzbetreiber sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz („EnWG“) verpflichtet, Letztverbraucher, andere Energieversorgungsnetze und deren Leitungen sowie Erzeugungs- und Speicheranlagen zu angemessenen, diskriminierungsfreien und transparenten Bedingungen an ihr Netz anzuschließen.
Seit dem 1. Januar 2024 sind Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung verpflichtet, eine Vereinbarung über die netzorientierte Steuerung abzuschließen. Dabei sind die unter dem nachfolgenden Link dargestellten Regelungen und Informationen zu berücksichtigen.
> Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen