Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Gemäß § 14a EnWG

In unseren Stromnetz werden zunehmend steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladeanschlüsse für E-Autos angeschlossen. Um die Energiewende voranzutreiben bauen wir unser Netz bereits weiter aus. Sollten Sie planen eine Wärmepumpe, Klimaanlage oder Wallbox anzuschließen, bitten wir Sie die nachfolgenden Regelungen und Informationen zu beachten.

Ab dem 1. Januar 2024 treten neue gesetzliche Regelungen (§ 14a EnWG) in Kraft, die die netzorientierte Steuerung von Verbrauchseinrichtungen regeln. Diese gelten für alle Netzbetreiber und steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Eine Teilnahme ist für alle Neuanlagen verpflichtend. Hiervon betroffen sind Anlagen mit einer Leistung von >4,2 kW und einem Anschluss im Niederspannungsnetz.

Steuerbare Verbraucheinrichtungen im Sinne des §14a EnWG sind:

                    > Wärmepumpen

                    > Klimageräte

                    > Private Ladepunkte

                    > Batteriespeicher

 

Ihr Weg zum Anschluss einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung

1. Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung

Für die Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung füllen Sie bitte das nachstehende Inbetriebnahmeformular aus und senden uns dieses an info(at)versorgungsbetriebe-elbe.de. Alternativ können Sie dieses auch im Rahmen des Abschlusses der Vereinbarung mit hochladen.

2. Abschluss der §14a Vereinbarung

Über den nachfolgenden Link können Sie direkt mit uns die Vereinbarung i.S.d. §14a EnWG abschließen.

> Vertragsabschluss

3. Mitteilung über die Inbetriebnahme und Fertigmeldung

Für die Mitteilung der Inbetriebnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtung füllen Sie bitte das nachstehende Anmeldeformular aus und senden uns dieses an info(at)versorgungsbetriebe-elbe.de.

 

Das gilt für Neuanlagen

Der Netzbetreiber darf den begehrten Netzanschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen aufgrund möglicher Überlastungen an lokalen Stellen im Netz nicht mehr verwehren. Auf der anderen Seite erhält der Netzbetreiber die Möglichkeit im Falle einer auftretenden oder sich anbahnender Netzüberlastung den Leistungsbezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung auf bis zu 4,2 kW zu reduzieren. Hierfür gewährt der Netzbetreiber dem Netznutzer ein reduziertes Entgelt.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen der Bundesnetzagentur. > Hinweise zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

 

Das gilt für Bestandsanlagen

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 ans Netz angeschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2028. Bestandsanlagen die über keine Steuerbarkeit verfügen sind von den Regelungen nicht betroffen. Ein freiwilliger Wechsel ist möglich.

 

Reduziertes Netzentgelt

Der Netznutzer kann derzeit zwischen folgenden Varianten wählen:

                    > Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung

                    > Modul 2: Reduzierung des Arbeitspreises

Die Details über die Höhe entnehmen Sie bitte unseren > aktuellen Preisblättern