Erklärung zur Barrierefreiheit

Die EVU-ASSIST GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://versorgungsbetriebe-elbe.netzveroeffentlichung.com/.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien und sonstige Dokumente

Auf der Netzveröffentlichungsplattform stehen teilweise PDF-Dokumente zur Verfügung, die nicht barrierefrei gestaltet sind. Aufgrund der großen Anzahl dieser Dokumente erfolgt eine Überarbeitung schrittweise. Wir streben an, die barrierefreie Aufbereitung fortlaufend umzusetzen.

  • Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalte:

Einige grafische Elemente (z.B. Logos oder Bilder) verfügen derzeit noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Dadurch ist die Nutzung mit Screenreader eingeschränkt.

  • Tastaturnavigation:

Die vollständige Bedienbarkeit der Webseite über die Tastatur ist momentan noch nicht gewährleistet.

  • Unzureichende Farbkontraste:

Einzelne Bereiche der Webseite weisen noch nicht die erforderlichen Kontraste zwischen Text und Hintergrund auf. Dies kann die Lesbarkeit insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschweren.

  • Fehlendes Formular-Label im Suchfeld:

Das Suchfeld ist derzeit nicht mit einem beschreibenden Label versehen, sodass Screenreader-Nutzer:innen dessen Funktion nicht eindeutig erkennen können.

  • Unzureichend erkennbare Bedienelemente:

Einige interaktive Elemente, wie etwa ein Button im Metamenü, sind derzeit weder mit einer sichtbaren Beschriftung noch mit einem Alternativtext versehen. Dadurch ist nicht ausreichend erkennbar, dass es sich um ein anklickbares Element handelt. Dies erschwert sowohl die Bedienung mit Screenreader als auch für Nutzer:innen mit eingeschränktem Sehvermögen.

 

Geplante Verbesserungen:

Wir arbeiten kontinuierlich mit einem Dienstleister an der Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Webseite. Die genannten Mängel sollen sukzessive behoben werden. Eine vollständige Umsetzung ist bis Ende des Jahres 2025 vorgesehen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von der New Communication GmbH & Co. KG vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter recht(at)evu-assist.de an. Sie können uns auch telefonisch oder schriftlich erreichen unter:

EVU-ASSIST GmbH

Rugenbarg 106

22848 Norderstedt

T 040 / 309 852 550

 

Durchsetzungsverfahren 

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. 

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand. 

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt: 

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können 
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung. 
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen 
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert 
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.  
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde 

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit. 

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. 

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de